Behandlungsablauf

In der ersten Behandlung erfolgt zuerst eine ausführliche Anamnese (Befragung und Erhebung der Krankheitsgeschichte). Diese bringt dem Osteopathen u.a. wichtige Informationen über die aktuelle Situation, frühere Erkrankungen, Operationen, Unfälle und Allergien.

Danach erfolgt eine Untersuchung und Behandlung mit den Händen. Dabei wird nicht nur der Bereich der Beschwerden untersucht, sondern der Mensch als Ganzes mit seinen zusammenhängenden Strukturen und Systemen.

Bitte bringen Sie eine Stunde Zeit für eine Behandlung in stressfreier Atmosphäre mit.

Bei akuten Beschwerden, die nicht auf eine chronische Erkrankung zurückzuführen sind, genügen oft 1-3 Behandlungen im Abstand von 1-2 Wochen.

Bei chronischen, immer wieder auftretenden Leiden sind manchmal 4-6 oder mehr Termine notwendig. Sie erfolgen im Abstand von ca. 3-5 Wochen.

Unter der Rubrik "Tipps" finden Sie ein paar Anregungen, wie Sie den Erfolg einer osteopathischen Behandlung unterstützen können.

Kosten und Erstattung durch die Krankenkassen

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen 95 €.

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten oft ganz oder zumindest teilweise. Sie werden als Heilpraktikerleistung über die Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Es empfiehlt sich, eine vorherige Abklärung mit Ihrer Kasse, da die Kostenübernahme von der jeweiligen Versicherung abhängt.

Einige gesetzliche Kassen geben bestimmte Zuschüsse zur Behandlung.

Informationen über die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen können Sie z.B. über die Internetseite Osteokompass bekommen. Da sich die Erstattungspolitik bei manchen Kassen allerdings immer wieder ändert oder in einzelnen Fällen Ausnahmen gemacht werden, ist es am Besten, sich zwecks Informationen direkt an die eigene Kasse zu wenden.

Als Heilpraktiker ist es mir gestattet, den Erstkontakt durchzuführen. So können Sie direkt ohne Rezept vom Arzt zu mir kommen. Einige gesetzliche Kassen fordern allerdings eine ärztliche Verordnung ein, um den Zuschuss zu gewährleisten.